Rechtliches
Barrierefreiheit
Unser Anspruch, der aktuelle Stand - und wie du uns Barrieren meldest.
Stand2. August 2026
Uns ist wichtig, dass diese Website für möglichst alle Menschen nutzbar ist. Maßstab sind für uns die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA. Über die europäische Norm EN 301 549 sind sie auch der Prüfmaßstab, den das deutsche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Websites heranzieht.
Wofür diese Erklärung gilt
Sie gilt für die Website schaefer-welker.de mit allen öffentlichen Unterseiten (der Aufruf über www leitet dorthin weiter) und für das Kundenportal unter /portal, das angemeldete Kundinnen, Kunden und Teammitglieder erreichen.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist mit den WCAG 2.1, Stufe AA, teilweise vereinbar. „Teilweise“ heißt: Der weit überwiegende Teil erfüllt die Anforderungen - einzelne Inhalte tun es noch nicht. Welche das sind, steht offen im nächsten Abschnitt.
Grundlage ist eine Selbstbewertung, keine Prüfung durch eine unabhängige Stelle. Eine externe Prüfung und Tests gemeinsam mit Betroffenen sind vorgesehen, haben aber noch nicht stattgefunden. Bis dahin gilt: Was wir hier schreiben, haben wir selbst geprüft - und was wir nicht geprüft haben, schreiben wir auch nicht.
Bekannte Einschränkungen
Diese Punkte kennen wir und arbeiten daran. Wir listen sie lieber offen auf, als sie schönzureden - und zu jedem Punkt gibt es einen Weg, wie du trotzdem an den Inhalt kommst:
- Video ohne Untertitel. Das Vorstellungsvideo auf der Seite zum kostenlosen Prüfbericht (/gratis) hat bislang weder Untertitel noch ein Transkript. Schreib uns kurz - du bekommst den Inhalt als Text.
- PDF-Dateien. Der kostenlose Prüfbericht ist eine PDF-Datei und für Screenreader nicht aufbereitet; dasselbe gilt für Dateien, die im Portal hochgeladen werden. Sag uns Bescheid, dann liefern wir den Inhalt in einer zugänglichen Form nach. Angebote und Verträge sind davon nicht betroffen - die liegen im Portal als normale Webseite vor. Ein PDF daraus entsteht erst, wenn du sie über den Browser druckst oder speicherst; wie gut dieses PDF ausgezeichnet ist, entscheidet dein Browser.
- Rahmen von Eingabefeldern. Die Umrandung der Formularfelder hebt sich zu schwach vom Hintergrund ab. Der Text darin ist gut lesbar, der Rahmen selbst erreicht den geforderten Wert nicht. Die Bedienhilfe „Kontrast verstärken“ (siehe unten) behebt das sofort; dauerhaft ändern wir die Farbwerte.
- Links im hellen Design. Links liegen auf dem hellen Seitenhintergrund knapp unter dem geforderten Kontrastwert - auf Karten und Kacheln erreichen sie ihn. Auch hier hilft „Kontrast verstärken“ sofort, und wir passen den Farbton an.
- Fenster im Portal ohne Fokus-Sperre. Die meisten eingeblendeten Fenster im Kundenportal sind selbst gebaut. Escape schließt sie, der Tastaturfokus kann aber hinter das Fenster wandern. Auf der öffentlichen Website tritt das nicht auf: Cookie-Hinweis, Bedienhilfen-Fenster und die Rechtstexte-Popups halten den Fokus jeweils fest.
- Grafiken im internen Bereich. Seitenplan, Seitenentwurf und Website-Atlas sind Werkzeuge unseres Adminbereichs und für Screenreader nicht ausgezeichnet. Für Seitenplan und Entwurf steht im Werkzeug ein Export als Textdatei bereit, der denselben Inhalt enthält. Die Auswertungen, die Kundinnen und Kunden sehen - Projektfortschritt, Sicherheitsindex, Verfügbarkeit -, sind dagegen mit sprechenden Textfassungen hinterlegt.
- Vorschau hochgeladener Dateien. Beim Ansehen einer Datei im Portal übernimmt die Anzeige dein Browser. Auf dessen Bedienbarkeit haben wir keinen Einfluss. Herunterladen und lokal öffnen funktioniert immer.
- Umfang der Tests. Es liegt bisher kein Prüfbericht einer unabhängigen Stelle vor, und wir konnten nicht jede Kombination aus Screenreader, Browser und Betriebssystem testen.
Maßnahmen für Barrierefreiheit
- Semantisches HTML mit klarer Überschriftenstruktur und ausgezeichneter Seitensprache.
- Beschriftete Formularfelder; Hinweise und Fehlermeldungen werden Screenreadern angesagt, sobald sie erscheinen.
- Ein Sprunglink „Zum Inhalt springen“ am Anfang jeder Seite überspringt die Navigation - auf der Website wie im Kundenportal.
- Bedienbarkeit per Tastatur und ein sichtbarer Fokus-Rahmen für interaktive Elemente.
- Das Bedienhilfen-Fenster und die Popups mit den Rechtstexten nutzen die Browser-eigene Dialog-Technik: Der Fokus bleibt darin, Escape schließt, danach springt der Fokus zurück zum auslösenden Knopf.
- Ausreichende Farbkontraste für Fließtext in beiden Designs (hell und dunkel) und echte, skalierbare Schrift - kein Text in Bildern.
- Aussagekräftige Alternativtexte; rein dekorative Grafiken sind als solche ausgezeichnet.
- Responsives Layout für Smartphone, Tablet und Desktop.
- Bedienhilfen-Fenster im Kopfbereich (siehe unten).
- Reduzierte Bewegung wird respektiert: Wer sie im System aktiviert hat oder den Schalter im Bedienhilfen-Fenster umlegt, bekommt alle Animationen abgeschaltet - auch die illustrierenden auf der Startseite, und zwar sofort statt erst beim nächsten Seitenaufruf.
Bedienhilfen auf dieser Website
Oben im Kopfbereich findest du ein Bedienhilfen-Symbol. Darüber kannst du die Darstellung an deine Bedürfnisse anpassen:
- Textgröße in mehreren Stufen vergrößern.
- Kontrast verstärken für klarere Schrift und Ränder.
- Lesefreundlich: mehr Zeilen-/Zeichenabstand, Links immer unterstrichen.
- Bewegung reduzieren: Animationen und Übergänge abschalten.
- Graustufen: Farben ausblenden.
Deine Auswahl wird lokal in deinem Browser gespeichert und bleibt beim nächsten Besuch erhalten. Wichtig: Diese Funktionen sind eine Komfort-Ergänzung - sie ersetzen nicht die Bedienhilfen deines Browsers oder Betriebssystems und nicht die zugängliche Grundstruktur der Seite. Wir setzen bewusst keine Fremd-Overlay-Lösung ein, damit Screenreader und Prüfwerkzeuge ungehindert arbeiten können.
Feedback & Kontakt
Ist dir eine Barriere aufgefallen oder brauchst du einen Inhalt in einer zugänglichen Form? Dann melde dich - das ist der schnellste Weg, und wir sind auf solche Hinweise angewiesen.
E-Mail: compliance@schaefer-welker.de
Telefon: +49 841 99475311
Hilfreich für uns: die Adresse der Seite, um welchen Inhalt es geht und womit du unterwegs bist (Gerät, Browser, ggf. Screenreader). Muss aber nicht sein - ein Satz genügt auch. Wir antworten in der Regel innerhalb von fünf Werktagen und sagen dir ehrlich, ob und wann wir es beheben können.
Rechtlicher Rahmen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025. Es verpflichtet allerdings nicht jedes Unternehmen. Wer Dienstleistungen anbietet, weniger als zehn Personen beschäftigt und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme erreicht, gilt als Kleinstunternehmen und ist von den Anforderungen ausgenommen (§ 3 Abs. 3 BFSG). Auf uns trifft das zu: Wir sind eine GbR mit zwei Gesellschaftern und ohne Angestellte. Hinzu kommt, dass das Gesetz auf Angebote für Verbraucher zielt - wir arbeiten für Unternehmen.
Wir veröffentlichen diese Erklärung trotzdem, und zwar freiwillig. Wer Websites baut, die für möglichst alle funktionieren sollen, fängt bei der eigenen an.
Durchsetzungsverfahren
Weil wir als Kleinstunternehmen nicht unter die Pflichten des BFSG fallen, gibt es für diese Website kein gesetzliches Durchsetzungsverfahren gegen uns. Der wirksamste Weg ist deshalb die direkte Meldung an uns (siehe oben).
Kommst du damit nicht weiter und hältst das BFSG hier dennoch für anwendbar, stehen dir diese Stellen offen:
- Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz - kostenloses Schlichtungsverfahren nach § 34 BFSG. www.schlichtungsstelle-bgg.de
- Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) - Antrag auf Marktüberwachung nach § 32 BFSG. Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg. www.mlbf-barrierefrei.de
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 2. August 2026 erstellt. Sie beruht auf einer Selbstbewertung: Durchsicht von Aufbau und Überschriftenstruktur, Bedienung per Tastatur, Kontrolle der Formulare sowie rechnerische Prüfung sämtlicher Farbkombinationen gegen die Schwellenwerte der WCAG.
Wir prüfen sie mindestens einmal jährlich und immer dann, wenn wir größere Teile der Website oder des Portals ändern.