Rechtliches
KI-Transparenz
Wo bei uns KI mitarbeitet, wo ausdrücklich nicht - und wer für das Ergebnis geradesteht.
Stand6. August 2026
Wir nutzen künstliche Intelligenz bei unserer Arbeit - täglich und offen. Hier steht, wo genau, wo ausdrücklich nicht, und wer für das Ergebnis geradesteht. Kurz gefasst: KI ist bei uns ein Werkzeug, kein Mitarbeiter. Sie schreibt mit, sie entscheidet nichts.
Wofür diese Erklärung gilt
Sie gilt für die Website schaefer-welker.de mit allen öffentlichen Unterseiten und für das Kundenportal unter /portal. Für Websites, die wir für Kundinnen und Kunden bauen, gilt ein eigener Abschnitt weiter unten.
Wo wir KI einsetzen
- Beim Schreiben von Texten. Entwürfe für Seitentexte entstehen mit KI-Unterstützung. Jeder Satz, der online geht, wurde von uns gelesen, geprüft und verantwortet.
- Beim Bauen der Technik. Der Quelltext dieser Website und des Portals entsteht mit KI-Unterstützung. Geprüft, getestet und freigegeben wird er von uns.
- Bei Recherche und Dokumentation. Zusammenfassungen, Vergleiche, interne Notizen. Zahlen, Fristen und Rechtsverweise prüfen wir grundsätzlich an der Quelle nach.
Wo wir bewusst keine KI einsetzen
Das ist uns wichtiger als die Liste oben, weil man es der Seite nicht ansieht:
- Kein Chat-Assistent. Wenn du hier oder im Portal eine Nachricht bekommst, hat sie ein Mensch geschrieben - Marco oder Daniel. Es gibt keinen Bot, der für uns antwortet.
- Keine automatischen Entscheidungen über Menschen. Kein System bewertet, sortiert oder lehnt Anfragen ab. Wer sich meldet, landet bei einem von uns beiden.
- Keine erfundenen Bilder von Menschen. Die Fotos auf dieser Seite zeigen uns - so, wie wir aussehen. Keine KI-Gesichter, keine erfundenen Kundinnen und Kunden, keine synthetischen Referenzen.
- Keine erfundenen Ergebnisse. Zahlen und Kundenerfolge stammen aus echten Projekten oder stehen nicht da.
Warum du hier keine KI-Kennzeichnung siehst
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung. Artikel 50 enthält vier davon, und sie treffen zwei verschiedene Gruppen. Zwei richten sich an die Hersteller der KI-Systeme: der Hinweis bei Systemen, mit denen man direkt spricht oder schreibt - und eine technische Markierung in der Datei, die man nicht sieht. Zwei richten sich an die, die KI benutzen: der Hinweis bei Systemen, die Gefühle erkennen oder Menschen nach Merkmalen einsortieren - und die Kennzeichnung von täuschend echten Bildern, Tonaufnahmen und Videos sowie von KI-Texten, mit denen die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informiert wird.
Diese Aufteilung ist der Grund für das häufigste Missverständnis. Eine Markierungspflicht für alle KI-Inhalte gibt es tatsächlich, Werbetexte eingeschlossen. Nur trifft sie die Hersteller der KI, nicht die, die damit arbeiten - und gemeint ist eine unsichtbare Kennung in der Datei, kein Etikett auf einer Website. Wer beides verwechselt, hält jeden KI-Werbetext für kennzeichnungspflichtig.
Auch der letzte Fall wird oft falsch verstanden, deshalb hier ausdrücklich: Es kommt nicht darauf an, ob eine Seite öffentlich ist - das ist fast jede. Es kommt auf das Thema an. Gemeint sind Texte, die wie Berichterstattung wirken: Nachrichten, Informationen von Behörden, Beiträge zu politischen, wirtschaftlichen, gesundheitlichen oder gesellschaftlichen Fragen, über die öffentlich gestritten wird. Werbe- und Produkttexte eines Unternehmens nennt die EU-Kommission in ihren Leitlinien ausdrücklich als nicht erfasst - mit einem Vorbehalt, den sie gleich dazuschreibt: Sobald ein solcher Text Aussagen zu Gesundheit, Verbraucherschutz oder Nachhaltigkeit trifft, kann er doch darunterfallen.
Auf uns trifft keiner dieser Fälle zu: Wir stellen kein System bereit, mit dem du sprichst. Wir erkennen keine Gefühle und sortieren niemanden ein. Unsere Bilder sind echt. Und unsere Texte sind Texte über unser eigenes Angebot - keine Berichterstattung, und ohne Aussagen zu Gesundheit, Verbraucherschutz oder Nachhaltigkeit.
Und selbst wenn man einen unserer Texte dazuzählen wollte, stünde da kein Hinweis - aus einem zweiten Grund, der uns der wichtigere ist: Die Verordnung nimmt Texte ausdrücklich aus, die ein Mensch inhaltlich geprüft hat und für die er die redaktionelle Verantwortung trägt. Gemeint ist echtes Prüfen mit Sachverstand samt Faktencheck; Rechtschreibung durchsehen genügt ausdrücklich nicht. Genau das ist bei uns Regel, nicht Ausnahme. Kein Satz geht hier ungelesen raus.
Ein Detail daran ist wichtiger, als es klingt: Die Prüfung muss der letzte Schritt sein. Wird ein Text nach der Freigabe noch einmal von einer KI umgeschrieben, zählt er wieder als KI-erzeugt, und die Ausnahme ist weg. Deshalb steht die Freigabe bei uns am Ende, nicht in der Mitte.
Deshalb steht an keinem Absatz ein KI-Hinweis. Nicht, weil wir etwas verschweigen, sondern weil hier nichts zu kennzeichnen ist - und weil „von einer KI geschrieben" schlicht falsch wäre für Texte, die wir gelesen, umgeschrieben und unterschrieben haben.
Kommt ein Fall dazu, der gekennzeichnet werden muss - ein Chat-Assistent, ein KI-erzeugtes Bild -, kennzeichnen wir ihn an Ort und Stelle und schreiben es hier dazu. Und steht hier eines Tages ein Ratgeber zu einem Rechts- oder Wirtschaftsthema, siehst du darunter, wer ihn verantwortet.
Deine Daten
Was du uns schickst, geht nicht durch eine KI. Anfragen aus den Formularen, Nachrichten und Dateien im Portal werden nicht an KI-Anbieter übertragen und nicht zum Training von Modellen verwendet. Das ist bei uns eine feste interne Regel, keine Absichtserklärung.
Alles Weitere dazu steht in der Datenschutzerklärung.
Was für Projekte unserer Kunden gilt
Auch dein Projekt bauen wir KI-gestützt - den Quelltext genauso wie die Textentwürfe. Es gilt derselbe Maßstab wie für unsere eigene Seite: Nichts geht ungelesen raus, jede Zeile wird geprüft, getestet und freigegeben. Was uns das an Zeit spart, steckt in deinem Preis.
Wir sagen das offen, weil der Unterschied ohnehin nicht am Werkzeug hängt. Ein Werkzeug hat heute jeder. Was eine Website zu einem System macht, das Anfragen bringt, steht in keinem Prompt: welche Frage in welcher Reihenfolge beantwortet gehört, damit dein Wunschkunde anfragt - und was dahinter laufen muss, damit die Anfrage auch ankommt. Das kommt aus deinem Markt, nicht aus einem Modell.
Mit KI gebaut heißt nicht: KI in deiner Seite. Eine Website, die KI-gestützt entstanden ist, enthält deshalb noch lange kein KI-System - sie läuft wie jede andere. Eine Kennzeichnung musst du daraus in aller Regel nirgends anbringen. Und wo doch einmal eine fällig wäre, ist der Weg schon gebaut: Deine Texte sind vor dem Start inhaltlich geprüft und von dir freigegeben - genau das ist die Ausnahme, die die Verordnung für redaktionell verantwortete Texte vorsieht.
Zwei Fälle sagen wir dir dabei ungefragt. Erstens: Sobald deine Texte Aussagen zu Gesundheit, Verbraucherschutz oder Nachhaltigkeit treffen, können sie unter die Kennzeichnungspflicht fallen - dann halten wir fest, wer sie geprüft und freigegeben hat. Zweitens: Wer über den KI-Einsatz beim Bauen mitentscheidet, kann neben uns selbst als Betreiber gelten. Deshalb steht im Projektvertrag, wer welche Rolle hat.
Was dabei nicht durch ein KI-Werkzeug geht: die Daten deiner Kundinnen und Kunden. Dieselbe feste Regel wie oben - sie gilt für dein Projekt so wie für unser eigenes.
Anders liegt es, wenn KI in deiner Seite arbeiten soll - etwa ein Assistent, der Fragen deiner Besucher beantwortet. Dann sagen wir dir vorher, was das für dich bedeutet, und bauen die vorgeschriebenen Hinweise gleich mit ein.
Wichtig zu wissen: Sobald das System läuft, bist du sein Betreiber im Sinne der Verordnung - und läuft es unter deinem Namen, können dich zusätzlich die strengeren Pflichten eines Anbieters treffen. Der Hersteller der KI hat eigene Pflichten, aber sie nehmen dir deine nicht ab. Genau deshalb bauen wir sie von Anfang an ein, statt sie später nachzurüsten. Wer welche Rolle hat und was davon wir übernehmen, steht in unseren AGB (§ 7.2 und § 7.3).
Unsere Rolle nach der KI-Verordnung
Wir sind Betreiber: Wir setzen KI-Werkzeuge anderer Anbieter für unsere eigene Arbeit ein. Wir sind kein Anbieter - wir entwickeln keine KI und bringen keine unter unserem Namen auf den Markt.
Als Betreiber trifft uns vor allem eine Pflicht: dafür zu sorgen, dass die Menschen, die bei uns mit diesen Werkzeugen arbeiten, sie auch verstehen. Dafür haben wir eine interne KI-Richtlinie mit verbindlichen Regeln - unter anderem der, dass nichts ungelesen veröffentlicht wird.
Wer verantwortlich ist
Für alle Inhalte dieser Website - unabhängig davon, womit sie entstanden sind - stehen wir persönlich gerade:
Marco Schäfer und Daniel Welker, Schäfer & Welker GbR.
Dieselben Personen sind im Impressum als inhaltlich Verantwortliche benannt. Ein Werkzeug kann keine Verantwortung tragen - deshalb tragen wir sie.
Fragen und Hinweise
Ist dir etwas unklar, oder meinst du, hier fehlt ein Hinweis? Schreib uns - wir antworten in der Regel innerhalb von fünf Werktagen.
E-Mail: compliance@schaefer-welker.de
Telefon: +49 841 99475311
Rechtlicher Rahmen
Maßstab ist die Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung, „EU AI Act") in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744, die seit dem 27. Juli 2026 in Kraft ist. Der Hauptteil der Verordnung gilt seit dem 2. August 2026; die Transparenzpflichten, um die es hier geht, stehen in Artikel 50.
Wie Artikel 50 zu lesen ist, hat die EU-Kommission am 20. Juli 2026 in Leitlinien festgehalten (Aktenzeichen C(2026) 5054). Bindend sind die nicht - aber sie zeigen, wie die Aufsicht die Vorschrift versteht, und die Beispiele weiter oben stammen daraus.
Diese Erklärung ist freiwillig. Die Verordnung verlangt sie von uns nicht - weder trifft einer der Kennzeichnungsfälle auf uns zu, noch bliebe nach der Ausnahme für redaktionell verantwortete Texte etwas übrig. Wir veröffentlichen sie trotzdem: Wer Websites baut, die den neuen Regeln standhalten sollen, fängt bei der eigenen an.
Das hier ist keine Rechtsberatung - weder für dich noch für uns. Es ist eine Auskunft darüber, wie wir arbeiten.
Stand und Pflege
Diese Erklärung wurde am 2. August 2026 erstellt, dem Tag, an dem der Hauptteil der KI-Verordnung anwendbar wurde. Zuletzt am 6. August 2026 Satz für Satz am Volltext der Leitlinien zu Artikel 50 nachgeprüft.
Wir prüfen sie mindestens einmal jährlich und immer dann, wenn wir ein neues Werkzeug einsetzen, ein KI-Feature einbauen oder sich die Rechtslage ändert.